Ortsbeauftragter

Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes.
Er leitet ihn in eigener Verantwortung und ist zugleich höchste ehrenamtliche Führungskraft im THW.

Aufgaben

Oberstes Ziel der Arbeit des Ortsbeauftragten (OB) ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes.
Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.

Der jährlich bis zu viermal tagende Ortsausschuss (OV-Stab und Führungskräfte) berät den Ortsbeauftragten bei personellen Entscheidungen, grundsätzlichen Fragestellungen und der strategischen Ausrichtung des Ortsverbandes.

Die Berufung des Ortsbeauftragten erfolgt auf Vorschlag des erweiterten Ortsausschusses durch die Landesbeauftragte.Die Berufung erfolgt für eine Dauer von 5 Jahren, danach erfolgt eine neue Vorschlagswahl.

 

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